Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat kürzlich eine Entscheidung getroffen, die die Leitlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Krypto-Unternehmen ausdehnt. Diese Entwicklung zielt darauf ab, den sogenannten Crypto Asset Service Providers (CASPs) dabei zu helfen, ihre Risiken bezüglich der unabsichtlichen Beteiligung an Finanzkriminalität zu identifizieren. Dies betrifft insbesondere Aspekte wie Kundenbeziehungen, Produkte, Finanzkanäle und geografische Standorte.
Neue Leitlinien für Krypto-Unternehmen
Die überarbeiteten Richtlinien der EBA, die ab dem 30. Dezember 2023 rückwirkend gelten werden, enthalten auch Vorschläge zur Anpassung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität in Krypto-Unternehmen. Diese könnten den Einsatz von Blockchain-Analysetools umfassen. Die EBA betont die Bedeutung dieser Änderungen als einen wesentlichen Schritt im Kampf gegen Finanzkriminalität in der EU und strebt eine Harmonisierung der Regulierungsbestimmungen für Krypto-Firmen an.
Berücksichtigung spezifischer Krypto-Risiken
Die aktualisierten Leitlinien berücksichtigen spezifische Risiken, die mit Kryptowährungen und Krypto-Dienstleistungen verbunden sind, insbesondere für Finanzunternehmen, die mit Krypto-Firmen zusammenarbeiten. Krypto-Unternehmen werden angehalten, potenzielle Risiken in Bezug auf Anonymitäts-Features, selbst gehostete Wallets und dezentralisierte Plattformen bzw. Finanzprodukte zu beachten.
EU-Vorschriften und Übergangsregelungen
Im Jahr 2023 hat die EU ihre Verordnung über Geldtransfers (ToFR), die Krypto-Transaktionen regelt, sowie die umfassenden Vorschriften für Kryptomärkte (Markets in Crypto-Assets, MiCA) fertiggestellt. Der Krypto-Anlegerschutz der MiCA soll im Dezember in Kraft treten, wobei den EU-Mitgliedstaaten die Option einer 18-monatigen Übergangsfrist für CASPs eingeräumt wird, die es ihnen ermöglicht, vorübergehend ohne Lizenz zu operieren.